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Registrieren I Registrieren I Allgemeine Geschäftsbedingungen fIaIp Deustchland Jens Grabow Gubener Straße 17, 15230 Frankfurt (Oder) § 1 Gegenstand des Unternehmens Das Ziel der fIaIp ist die entgeltliche Vermittlung von Lettershop/Druck-Dienstleistungen u.a. über die Internetseite www.fap-gruppe.de Hierbei werden die eingehenden Nachfragen nach Druck-Lettershop/ Medien Dienstleistungen mit den in der Datenbank assoziierten Werbeagenturen oder Unternehmen, nachfolgend Partner genannt, abgespeicherten Fähigkeits- und Kapazitätsprofilen verglichen und an geeignete selektierte Partner weitergeleitet. Die assoziierten Unternehmen (Partner) sind mit sämtlichen Daten bei der fIaIp in der Datenbank gelistet. Durch die Strukturierung der Ausschreibung eines möglichen Auftrages wird dem Unternehmen Dienstleistungs-Nachfrager, nachfolgend Kunde genannt, eine Vergleichbarkeit der Angebote verschiedener Partner ermöglicht. Hierbei steht es dem Kunden offen, für welches Angebot er sich entscheidet und ob er mit dem jeweiligen Kunden einen Vertrag schließt. Dem Partner wird die Möglichkeit eingeräumt, ohne zusätzlichen Werbe- und Akquiseaufwand an Ausschreibungen für Lettershop/Druck-Dienstleistungen teilnehmen zu können und neue Kunden zu gewinnen. § 2 Dauer und Kündigung des Vertrages zwischen Partner und fIaIp Mit dem Datum der Anmeldung zur Aufnahme in die Datenbank wird der Vertrag wirksam. Der Vertrag wird auf eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen, soweit durch eine einzelvertragliche Regelung nichts anderes zwischen den Parteien bestimmt ist. Die Vertragsdauer von einem Jahren bemißt sich nach dem Datum der ersten Rechnungsstellung zwischen dem Partner und einem Kunden. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Mit Vertragsablauf werden die in der Datenbank der fIaIp gespeicherten Daten des Partners umgehend gelöscht. § 3 Vereinbarung zu den Vermittlungsleistungen von fIaIp gegenüber dem Partner fIaIp wird dem Partner, nachdem dieser in der Datenbank der fIaIp registriert wurde, Ausschreibungsanfragen potenzieller Kunden (Unternehmen, Institutionen) weiterleiten, sofern das Partner Profil der gewünschten Dienstleistung des Kunden entspricht. Der Kunde wird dann aus der gewünschten Anzahl von Angeboten eigenverantwortlich den künftigen Partner auswählen. Die vertragliche Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Partner obliegt diesen. Dabei schließt die fIaIp jegliche Gewährleistung dafür aus, daß der Partner auch tatsächlich einen Auftrag vom Kunden erhält. § 4 Vereinbarung zu den Vergütungen aus der Vermittlungstätigkeit gegenüber dem Partner. Für jede von der fIaIp an den Partner vermittelte qualifizierte Ausschreibungsanfrage hat der Partner an fIaIp einen Pauschalbetrag in Höhe von X EUR(akt.Preisliste) zu zahlen. Des Weiteren hat der Partner für jeden an ihn von der fIaIp vermittelten Auftrag an die fIaIp eine Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen einzelvertraglichen Regelung. Der Partner hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung an den Kunden diese der fIaIp vorzulegen. Der Provisionsanspruch wird sodann von der fIaIp beziffert und dem Partner in Rechnung gestellt. Der Provisionsanspruch der fIaIp gilt für die gesamte Dauer des vermittelten Auftrags und besteht für alle weiteren Aufträge, die zwischen den vermittelten Parteien künftig erteilt werden. Dieser Provisionsanspruch besteht auch nach einer eventuellen Kündigung dieses Vermittlungsvertrages fort. Die Rechnungsstellung der fIaIp gegenüber dem Partner erfolgt grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen. § 5 Weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien a. Die Aufnahme der Daten des Partners in die Datenbank der fIaIp erfolgt kostenfrei. b. Der Partner verpflichtet sich gegenüber der fIaIp, sämtliche Verträge mit den Kunden sowie alle Rechnungen/Teilrechnungen unverzüglich nach jeweiliger Unterzeichnung bzw. Rechnungsstellung zur Verfügung zu stellen. Spätestens jedoch binnen der Frist von 14 Tagen (§ 4). fIaIp wird das Recht eingeräumt, von den Verträgen und Rechnungen Ablichtungen zu fertigen. c. Als Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt nicht nur das Unternehmen, die Institution, mit dem/der der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde, sondern auch Unternehmen, mit denen der Kunde unmittelbar oder über Dritte, selbst oder durch Treuhänder über eine wesentliche Beteiligung verbunden ist. d. Dem Partner steht es frei, einen vom Kunden angebotenen Auftrag anzunehmen. e. Sollte eine mögliche Ausschreibung und eine Kontaktaufnahme eines Kunden mit einem Partner dazu führen, daß zwischen diesen beiden Parteien, die schon einmal Kontakt bzgl. eines oder desselben Auftrages haben oder hatten zum Vertragsschluß führen, so beschränkt oder verringert dies nicht die Zahlungsverpflichtung einer Auftragsannahme der Provision des Partners an die fIaIp. Lediglich der Pauschalbetrag entfällt, wenn zu einer Ausschreibung kein Angebot erstellt werden kann. Der Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn zu einer Ausschreibung kein Angebot erstellt werden kann. f. Der Partner gewährt der fIaIp keinerlei Exklusivität und ist insoweit frei hinsichtlich der Annahme von Aufträgen außerhalb der Vermittlungstätigkeit der fIaIp g. Ein erneuter Provisionsanspruch gemäß § 3 besteht für die fIaIp, wenn der Partner während oder nach der Auftragszeit von dem gleichen Kunden einen neuen Auftrag annimmt. Der Partner hat dies unverzüglich der fIaIp mitzuteilen. Sofern der Partner der Mitteilungspflicht nicht unverzüglich nachkommt, so ist die doppelte Provision entsprechend § 3 und der Ausschreibung an die fIaIp zu entrichten. h. Nach Kündigung dieses Vertrages bleibt der Partner weiterhin verpflichtet, die aus bereits erfolgten Vermittlungen resultierenden Provisionen an die fIaIp zu entrichten. § 6 Regelungen bei vertragswidrigem Verhalten des Partners Für den Fall, daß vom Partner gegenüber dem Kunden abgerechnete Leistungen für vermittelte Aufträge nicht an die fIaIp gemeldet und die daraus resultierenden Provisionen nicht gezahlt wurden, erhält die CCB GmbH vom Partner einen Zuschlag von 30% auf den offenen Provisionsbetrag. Sollte der Partner Provisionen im Hinblick auf die in § 3 vereinbarte Fälligkeit verspätet zahlen, wird die Forderung mit 8,5% verzinst. Sofern der Partner angemahnt werden muß, ist eine Mahnpauschale in Höhe von EUR 5,00 fällig. Weitere Schadenersatzforderungen gegenüber dem Partner behält sich fIaIp vor. Bei Nichtzahlung oder Verzug des Kunden tritt der Partner seine Forderung in Höhe der vereinbarten Provision an die fIaIp ab. Der Partner ermächtigt die fIaIp, die Zession gegenüber dem Auftraggeber offenzulegen. § 7 Haftung Die Haftung der Parteien bestimmt sich grundsätzlich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Partner stellt die fIaIp von jeglichen gegen sie gerichteten Ansprüchen der Kunden frei, die auf einer fehlerhaften Leistungserbringung vom Partner beruhen. § 8 Geheimhaltung, Datenschutz a. Beide Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages sowie sämtliche vertrauliche n Informationen, die ihnen vom jeweils anderen Vertragspartner anvertraut wurden oder als solche bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt werden oder bekannt geworden sind, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zu verwerten und Dritten, wozu auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG gehören nur insoweit mitzuteilen oder zugänglich zu machen, als dies für die Durchführung der Arbeit nach dieser Vereinbarung zwingend erforderlich ist und sich diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten; letzteres ist im Zweifel von den Mitteilenden nachzuweisen. Überlassene Unterlagen, egal in welcher Form, sind bei Vertragsbeendigung an die die Unterlagen überlassene Partei zurückzugeben bzw. nach Absprache zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht von Vervielfältigungen gleich welcher Art, ist beiden Parteien ausdrücklich untersagt. b. Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt für solche Informationen und Unterlagen, - die ohne Verletzung der vorstehenden Regelung allgemein bekannt sind oder werden oder - die der empfangenden Vertragspartei von einem Dritten ohne Beschränkungen rechtmäßig bekannt gemacht werden, oder - von denen die empfangende Vertragspartei nachweisen kann, daß diese bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages rechtmäßig besessen oder diese unabhängig entwickelt hat, oder - sofern deren Weitergabe auf Grund gesetzlicher Vorschriften und/oder hoheitlicher Maßnahmen erfolgen muß. c. Für den Fall, daß eine der Parteien oder einer ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten die aus dieser Vertraulichkeitsvereinbarung resultierenden Pflichten verletzt, verpflichtet sich die vertragsuntreue Partei der vertragstreuen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Handelt es sich um einen fortgesetzten Verstoß so verpflichtet sich die vertragsuntreue Partei der vertragstreuen Partei für jeden Monat, in dem dieser Verstoß andauert, eine zusätzliche Zahlung in Höhe von EUR 1.000,00 zu leisten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt von dieser Regelung unberührt. § 9 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Frankfurt (Oder). Ungeachtet des Firmensitzes des Partners ist deutsches Recht anwendbar. § 10 Klausel Sofern eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die ungültige Klausel ist dann durch eine zulässige Klausel, die dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Interesseentspricht, zu ersetzen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Newsletter anmelden - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - © freies I ausschreibungs I portal - Alle Rechte vorbehalten |